Durch die "nationale Marken-Anmeldung im Ausland" können Sie zehn Jahre Markenschutz in einem Land erhalten. Sie haben außerdem die Möglichkeit den Schutz zeitlich verlängern zu lassen.
Die Marken-Eroberer melden Ihre Marke beim zuständigen Amt in Ihrem Namen an. Sie sind der Markeninhaber.
Optional erhalten Sie eine Standardmarkenüberwachung** ab Markenanmeldung für Deutschland, die Europäische Gemeinschaft und internationale Marken mit einer Recherche in den Datenbanken der deutschen Marken, der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen durch ein Rechercheunternehmen. Dies umfasst die quartalsweise Ermittlung identischer und ähnlicher Marken durch ein Rechercheunternehmen nebst Auswertung durch einen Anwalt. Die Überwachung ist jederzeit kündbar. Näheres regeln unsere AGB.